04.07.2023 - 14:35 Uhr - FEU 00 Schuppenbrand
Nr. 35/2023
04.07.2023 | 14:35 Uhr
FEU 00 | (Schuppenbrand)
Bargfeld-Stegen, Köhns Weg
FF Bargfeld-Stegen, Rettungsdienst, Polizei
Entsprechend der Einsatzmeldung brannte ein Schuppen im Gartenbereich und die Flammen drohten auf das angrenzende Wohnhaus überzugehen. Durch schnelles Handeln der Einsatzkräfte konnte ein größerer Schaden abgewendet werden.
Parallel lag ein über mehrere Stunden andauernder Stromausfall vor:
27.06.2023 - 19:02 Uhr - FEU K BMA
Nr. 34/2023
27.06.2023 | 19:02 Uhr
FEU K BMA | (Rauchmelder piept)
Bargfeld-Stegen, Elmenhorster Str.
FF Bargfeld-Stegen, Rettungsdienst, Polizei
Anlass zur Alarmierung gab ein piepender Rauchmelder in einem Mehrfamilienhaus. Vor Ort stellte sich heraus, dass Kochdüste die Ursache waren. Keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.
26.06.2023 - 22:14 Uhr - FEU 00 Küchenbrand
Nr. 33/2023
26.06.2023 | 22:14 Uhr
FEU 00 | (Küchenbrand)
Bargfeld-Stegen, Elmenhorster Str.
FF Bargfeld-Stegen, Rettungsdienst, Polizei
Alarmiert wurde mit dem Stichwort "Küchenbrand" in einem Mehrfamilienhaus. Nach Einsatzmeldung sollte es zwei betroffene Personen in der Wohnanlage geben, sodass auch zwei Rettungswagen zum Einsatzort unterwegs waren. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich glücklicherweise nicht um einen Küchbrand sondern lediglich um angebranntes Essen handelte. Keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.
21.06.2023 - 14:05 Uhr - FEU K BMA Rauchmelder piept
Nr. 31/2023
21.06.2023 | 14:05 Uhr
FEU K BMA | (Rauchmelder piept)
Bargfeld-Stegen, Theodor-Storm-Str.
FF Bargfeld-Stegen, Rettungsdienst, Polizei
Anwohner meldeten einen piependen Rauchmelder in der Nachbarschaft. Es lag kein Feuer oder Schadenereignis im Einfamilienhaus vor. Die Einsatzstelle wurde anschließend an die Eigentümer übergeben.
20.06.2023 - 17:26 Uhr - Feuer BMA
Nr. 30/2023
20.06.2023 | 17:26 Uhr
FEU BMA | (Brandmeldeanlage)
Bargfeld-Stegen, Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus
FF Bargfeld-Stegen, FF Nienwohld, Rettungsdienst, Polizei
Auslösung der automatischen Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen. Keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.